Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gartengestaltung Libelle – Isabella Pfenning
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Gartenberatung, Gartenplanung, Gartengestaltung, Pflegearbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen von Gartengestaltung Libelle, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
2. Angebot und Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Änderungen und zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Solche Zusatzleistungen können auch mündlich vereinbart werden.
3. Ausführung und Termine
Vereinbarte Termine und Ausführungsfristen können sich durch Umstände verlängern, die von Gartengestaltung Libelle nicht zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere ungünstige Witterungs- oder Bodenverhältnisse, Lieferverzögerungen sowie sonstige unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt. Die Arbeiten werden in diesem Fall ehestmöglich fortgesetzt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden können. Dazu gehören insbesondere der erforderliche Zugang zum Grundstück, vorhandene Informationen über Leitungen und Einbauten sowie vereinbarte Vorarbeiten. Entsteht durch fehlende oder unrichtige Informationen oder nicht ausgeführte Vorarbeiten zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert verrechnet werden.
5. Partnerfirmen und weitere Fachbetriebe
Gartengestaltung Libelle ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Partner- oder Fachfirmen als Subunternehmer heranzuziehen. Werden Leistungen einer Partnerfirma hingegen direkt vom Auftraggeber beauftragt und von dieser direkt verrechnet, kommt der Vertrag über diese Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Partnerfirma zustande.
6. Fertigstellung und Abnahme
Nach Fertigstellung werden die vereinbarten Arbeiten dem Auftraggeber übergeben. Geringfügige Mängel, die die Nutzung bzw. den wesentlichen Zweck der Leistung nicht beeinträchtigen, stehen der Abnahme nicht entgegen und werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen behoben.
7. Pflanzen und Anwachsen
Pflanzen werden fachgerecht ausgewählt, geliefert und gepflanzt. Eine Garantie für das Anwachsen oder die weitere Entwicklung von Pflanzen wird nicht übernommen, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere können Schäden durch mangelnde oder ungeeignete Pflege, unzureichende Bewässerung, außergewöhnliche Witterung, Krankheiten, Schädlinge oder Wildverbiss Gartengestaltung Libelle nicht zugerechnet werden, sofern diese nicht von Gartengestaltung Libelle zu vertreten sind.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
8. Rechnungslegung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und erforderliche Betreibungskosten.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gartengestaltung Libelle, soweit dies rechtlich möglich ist.
10. Gewährleistung und Haftung
Für Gewährleistung und Schadenersatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Rechte von Verbrauchern werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Bestimmungen.